Seit ca. 15 Juni hat ein Biber in der
Nähe der Brücke zum alten Sportplatz mit dem Bau einer Staustufe begonnen.
Innerhalb von wenigen Tagen ist es dem Baumeister gelungen, einen Wall aus
Gestrüp
zu errichten. Ein Obstbaum fiel bereits seine Bauaktivität zum Opfer. Die
momentane Stauhöhe ist 40 cm.
Nachdem
lange Jahre kein Biber im Bachlertal gesichtet wurde, ist dies der erste
seiner Art im Bayerbach auf der Höhe von Hofkirchen. Bleibt abzuwarten,
welche Eingriffe das Tier in der Natur vornimmt und welche Schäden der Biber
in der Landwirtschaft verursacht. In einer Zeit, in der unsere Kinder
angehalten werden, keine Staudämme im Bayerbach zu errichten, darf die Frage
erlaubt sein, ob wir unbedingt einen Biber brauchen. gez. Paul Winderl

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Stellungnahme von Hans Inkoferer:
Wie aus den beigefügten Bildern zu
ersehen ist, handelt es sich hierbei nicht um eine Biberburg. Der Biber ist
ja in seiner Bewegung, schwerfällig und nicht gerade ein Leichtgewicht und
somit braucht dieser um sich fortbewegen zu können eine beachtliche
Wassertiefe.
Damit eine erforderliche Schwimmtiefe erreicht wird muß er kleinere Flüsse
und Gräben einfach anstauen.
Ob wir den Biber brauchen oder nicht, ist eine Frage die ich so nicht
beantworten kann. Unsere Vorfahren haben den Biber vor ca. 100 Jahren wegen
seines gesamt Wertes ca. 500,00 Euro (Fell, Fleisch, Bibergeil und dem
schuppigen Schwanz der zur Lederverarbeitung gedient hat, zu Geld gemacht
und so durch ausgerottet.) Ab 1960 konnte der Biber in der BRD wider
angesiedelt werden.
Durch die mehr wirtschaftliche Nutzung, aber auch der Begradigung der Bäche
wurden alte Weichholzarten entfernt. Ich sehe dies ein, dass die
Bewirtschaftung für den Landwirt wie früher, nicht nutzbringend ist. Durch
Wiederanpflanzungen würden vermehrt Schäden durch Schatten und
herabfallendes Laub auftreten.
Der Biber greift bei seiner Nahrung nicht nur auf Rinde, Gras und Wurzeln
zu. Sondern verspeist auch Zuckerrüben und mit Vorliebe Mais.
Ich glaube jedoch wir sollten umdenken und mehr mit diesem Baumeister zu
leben versuchen. Dass durch sein Verhalten keine größeren Schäden auftreten,
bedarf es einer guten Zusammenarbeit der Angrenzer mit dem Biberberater.
Das Abfangen eines Bibers bedarf nach dem Artenschutzgesetz einer
Genehmigung der Regierung, was bei Schäden an Teichen, Strassen, Brücken und
in dichtbesiedelten Wohnanlagen kein Problem ist. Was ich für nicht gut
halte ist: Dass Problembiber dann gefangen werden und anschließend
erschossen, also getötet werden und der Tierkörperverwertung zugeführt
werden müssen.
Ich darf mich bei dir für die Bilder bedanken und werde in den nächsten
Tagen aufkreuzen um dies Vorort besichtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans Inkoferer, Laberweinting
h.inki@t-online.de
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